AGB

Die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Fabian Marschelewski und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an Fabian Marschelewski erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und finalen Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und finalen Ausfertigungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Fabian Marschelewski weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.4. Bei Verstoß gegen Punkt 1.3. hat der Auftraggeber Fabian Marschelewski eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.5. Die Vertretung der Rechtewahrnehmung und somit die Verwaltung der Nutzungsrechte übernimmt die GEMA. Jegliche öffentliche Musiknutzung muss generell vom Kunden vorab bei der GEMA angemeldet werden. Die anfallenden Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Fabian Marschelewski wird vom Kunden bezüglich jeglicher Forderungen der GEMA freigestellt. Soweit nichts anderes vereinbart, bleibt Fabian Marschelewski in jedem Fall berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.6. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.7. Fabian Marschelewski hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Fabian Marschelewski eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und finale Ausfertigungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Vergütet wird nach vereinbartem Entgelt.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Ausfertigungen geliefert, so ist es untersagt, diese zu nutzen.
2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Fabian Marschelewski für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, bzw. ab Ablieferung innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er Fabian Marschelewski hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1⁄3 nach Ablieferung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann Fabian Marschelewski Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von finalen Ausfertigungen oder Mastering werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2. Fabian Marschelewski ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fabian Marschelewski hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Fabian Marschelewskis abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Fabian Marschelewski im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflicht und Herausgabe von Daten

5.1. An Entwürfen und finalen Ausfertigungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Fabian Marschelewski ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Fabian Marschelewski ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.3. Hat Fabian Marschelewski dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung Fabian Marschelewskis verändert werden.
5.4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.5. Fabian Marschelewski haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung Fabian Marschelewskis ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt Fabian Marschelewski vor Ausführung der Vervielfältigung/Veröffentlichung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll Fabian Marschelewski die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Fabian Marschelewski die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7. Haftung

7.1. Fabian Marschelewski haftet nur für Schäden, die er selbst oder die Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Klang, Text und Bild.
7.4. Fabian Marschelewski haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Fabian Marschelewski geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6 Deadlines für Projekte haben so gewählt zu sein, dass ausreichend Zeit für eine angemessene Bearbeitung bleibt. Dies bezieht sich auch auf die angemessen pünktliche Abgabe von Aufgaben und Material. Für Ausfälle oder Zeitüberschreitungen der Deadline, die aufgrund der Nichteinhaltung oben genannter Gründe entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber oder zuständige Projektleiter.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Fabian Marschelewski Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fabian Marschelewski behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Fabian Marschelewski eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Fabian Marschelewski übergebenen Materialien und Informationen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Fabian Marschelewski im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist Berlin.
9.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz Fabian Marschelewskis als Gerichtsstand vereinbart.
9.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.